Prüfen die Aufsichtsbehörden - Datenschutzhilfe vom Experten

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Wir machen den Datenschutz für Sie leicht verständlich und setzen ihn mit Ihnen pragmatisch um!
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Wir sind Experten und Auditoren für Datenschutz
und helfen Ihnen gerne Ihren Datenschutz umzusetzen
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CONSUVATION betreut schon seit 2003 erfolgreich Man-danten im Datenschutz (DS). Wir sind ein Team von erst-klassigen Spezialisten für den Datenschutz.

Sie suchen kompetente Unterstützung im Datenschutz um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Hierfür haben wir für Sie eine erstklassige Lösung - ein DatenSchutzManagementSystem (DSMS) und unser langjährige Erfahrung.

Unser DSMS besteht aus einem DS-Prozessmodell, einem DS-Portal und Schulung und Awareness sowie unserer Dienstleistung externer Datenschutzbeauftragter.

Wir verkaufen keine Formularsätze, sondern persönliche Betreuung im Datenschutz und Lösungsprodukte.

Damit erfüllen Sie für Unternehmen die Anforderungen des Datenschutzes und der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO, minimieren Ihr Risiko und vermeiden mögliche hohe Bußgelder.

Unsere Datenschutzlösung ist in kleinen als auch in Großunternehmen die Lösung und wurde von uns für verschiedene Branchen angepasst.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind immer für Sie da - nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.


Prüfen die Aufsichtsbehörden wirklich?
Das ist eine gute Frage! Derzeit hört man, dass die Aufsichtsbehörden Personal aufbauen und mit entsprechendem Budget ausgestattet werden sollen, um den Anforderungen für die Prüfungen richtig nachkommen zu können. Sicherlich prüfen die Aufsichtsbehörden die Einhaltung des Datenschutzes - das haben sie bisher auch schon getan. Die Frage ist mit welcher Konsequenz sie dies umsetzen. Wie man von einigen Aufsichtsbehörden hören konnte, planen diese aktuell bestimmte Branchen mit hohen Risiken für die Verarbeitung von personenbezognen Daten im nächsten Jahr zu überprüfen. Dazu kommen aber auch noch die Prüfungen, die durch Beschwerden verursacht wurden. Im Jahr 2017 sind zum Beispiel viele Beschwerden von angehenden Mietern eingereicht worden. Da hat in einem Bundesland eine Aufsichtsbehörde reagiert und Prüfungen durchgeführt. Das hat viele Abweichungen hervorgebracht und die Behörde hat Hilfestellung angeboten - aber mit dem klaren Hinweis, dass mit 25. Mai 2018 die Schonfrist abgelaufen ist. Sicherlich werden auch die Bußgelder situativ an die Unternehmen angepasst werden. Aber was nützt einer kleinen GmbH mit Stammkapital 25.000 € wenn diese anstatt 20 Mio. € Bußgeld nur einen Bußgeldbescheid für die Nichtbestellung eines DSB in Höhe von 50.000 € erhält - wenig, denn es wird insolvent sein.

Update: Erste Aufsichtsbehörden starten mit "Querschnittsprüfungen", um die Umsetzung der DSGVO in Unternehmen zu prüfen. Zuerst wird ein Fragebogen versendet und dann folgen Vor-Ort Prüfungen. Lesen Sie mehr im Newsticker.



Wir bieten lösungsorientierte branchenspezifische Datenschutzhilfe an.
Wir stellen auf Wunsch den externen Datenschutzbeauftragten.
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