Was muß erfüllt werden - Datenschutzhilfe vom Experten

Datenschutzhilfe.info

Wir machen den Datenschutz für Sie leicht verständlich und setzen ihn mit Ihnen pragmatisch um!
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Wir sind Experten und Auditoren für Datenschutz
und helfen Ihnen gerne Ihren Datenschutz umzusetzen
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CONSUVATION betreut schon seit 2003 erfolgreich Man-danten im Datenschutz (DS). Wir sind ein Team von erst-klassigen Spezialisten für den Datenschutz.

Sie suchen kompetente Unterstützung im Datenschutz um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Hierfür haben wir für Sie eine erstklassige Lösung - ein DatenSchutzManagementSystem (DSMS) und unser langjährige Erfahrung.

Unser DSMS besteht aus einem DS-Prozessmodell, einem DS-Portal und Schulung und Awareness sowie unserer Dienstleistung externer Datenschutzbeauftragter.

Wir verkaufen keine Formularsätze, sondern persönliche Betreuung im Datenschutz und Lösungsprodukte.

Damit erfüllen Sie für Unternehmen die Anforderungen des Datenschutzes und der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO, minimieren Ihr Risiko und vermeiden mögliche hohe Bußgelder.

Unsere Datenschutzlösung ist in kleinen als auch in Großunternehmen die Lösung und wurde von uns für verschiedene Branchen angepasst.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind immer für Sie da - nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.


Was muss ein Unternehmen für den Datenschutz erfüllen?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen von einer Person bis unendlicher Anzahl von Mitarbeitern die Anforderungen des Datenschutzes verfüllen. Es ist ein Trugschluß, dass mit der Unterschreitung von 10 Mitarbeiter, die sich mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, auch die Umsetzungspflicht für den Datenschutz endet.

Ein Unternehmen muss eine gewisse Dokumentations- und Regelungspflicht im Datenschutz abbilden. Dazu gehören zum Beispiel die Festlegung auf welcher Grundlage es überhaupt die personenbezogenen Daten verarbeiten darf. Wann es die Daten wieder zu löschen hat - hier spricht man von einem Löschkonzept. Grundlage hierzu ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Der notwendige Inhalt ist in Art. 30 DSGVO festgelegt. Dieses Verzeichnis ist eine wichtige Grundlage für den Datenschutz. Mittels einer Datenschutz-Folgeabschätzung als eine Art Risikobeurteilung für den Betroffenen oder/und den Arten von Verarbeitungen müssen Technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz der personenbezogenen Daten festgelegt werden. Vieles davon ist im Rahmen eines IT Sicherheitskonzepts abzusichern. Ggf. ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, die Mitarbeiter sind im Datenschutz zu schulen, Datenschutz-Prozesse sind festzulegen, IT Einstellungen sind Datenschutz freundlich einzustellen.

Mehr darüber lesen Sie bitte unter "was ist umzusetzen".

Wir bieten lösungsorientierte branchenspezifische Datenschutzhilfe an.
Wir stellen auf Wunsch den externen Datenschutzbeauftragten.
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