Wann benötige ich einen DSB - Datenschutzhilfe vom Experten

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Wir machen den Datenschutz für Sie leicht verständlich und setzen ihn mit Ihnen pragmatisch um!
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Wir sind Experten und Auditoren für Datenschutz
und helfen Ihnen gerne Ihren Datenschutz umzusetzen
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CONSUVATION betreut schon seit 2003 erfolgreich Man-danten im Datenschutz (DS). Wir sind ein Team von erst-klassigen Spezialisten für den Datenschutz.

Sie suchen kompetente Unterstützung im Datenschutz um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Hierfür haben wir für Sie eine erstklassige Lösung - ein DatenSchutzManagementSystem (DSMS) und unser langjährige Erfahrung.

Unser DSMS besteht aus einem DS-Prozessmodell, einem DS-Portal und Schulung und Awareness sowie unserer Dienstleistung externer Datenschutzbeauftragter.

Wir verkaufen keine Formularsätze, sondern persönliche Betreuung im Datenschutz und Lösungsprodukte.

Damit erfüllen Sie für Unternehmen die Anforderungen des Datenschutzes und der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO, minimieren Ihr Risiko und vermeiden mögliche hohe Bußgelder.

Unsere Datenschutzlösung ist in kleinen als auch in Großunternehmen die Lösung und wurde von uns für verschiedene Branchen angepasst.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind immer für Sie da - nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.


Wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
Ab 25. Mai 2018 benötigt jedes Unternehmen grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten (DSB) in der EU. Das ist neu - bisher war das nur in Deutschland vorgeschrieben. Alle Länder in Europa haben die Möglichkeit die DSGVO in ihrem Land genauer zu Regeln. Dabei gilt das Prinzip "Genauer erlaubt", verwässern der DSGVO nicht erlaubt! Das geschieht über sogenannte Öffnungsklauseln. Deutschland hat davon Gebrauch gemacht und in § 38 Abs. 1 BDSG (neu) festgelegt, dass ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen! Nun ist die Frage, was denn ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen bedeutet? Schaut ein Mitarbeiter in Outlook - beschäftigt er sich ständig mit pb Daten. Und ein automatisiertes Verfahren ist nicht nur EDV, sondern kann auch eine manuelle Karteikarten-Verwaltung sein. Was muss denn ein DSB so können? Im BDSG (alt) sprach man von einer sogenannten TRIAS Kompetenz. Damit meinte man, dass er Kenntnisse in Datenschutzrechten, technische (EDV) Kenntnisse und Organisationswissen haben muss. Die DSGVO spricht in Art. 37 Abs. 5 von der beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens eines Datenschutzbeauftragten. Hierzu gibt es eine Arbeitsgruppe in der EU, welche das in Arbeitspapieren konkretisiert. In den Arbeitspapieren stehen ähnliche Anforderungen an den DSB drin, wie im BDSG (alt). Damit muss jedem klar sein, dass eine kurze Ausbildung - wie sie oft angeboten wird - nicht hinreichend um die Anforderungen der DSGVO an einen DSB zu erfüllen. Eine Aufsichtsbehörde kann einen DSB aufgrund mangelnder Qualifikation und Fachwissen nicht anerkennen. Damit entsteht ein Datenschutzverstoß.

Wir bieten lösungsorientierte branchenspezifische Datenschutzhilfe an.
Wir stellen auf Wunsch den externen Datenschutzbeauftragten.
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